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Bildungsscheck - Förderung beruflicher Weiterbildung
Bei inlingua Bielefeld, Herford, Detmold und Gütersloh können Sie die sogenannten Bildungsschecks einlösen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein Förderinstrument für berufliche Weiterbildung aufgelegt.
Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck).
Aktuelle Reglements zum Thema Bildungsscheck finden Sie hier:
www.bildungsscheck.nrw.devorab können Sie bereits mit diesem, vom G.I.P. zur Verfügung gestellten online Abfrage ermitteln, ob Sie die Berechtigung haben, einen Bildungsscheck oder eine Bildungsprämie zu erhalten.
http://www.gib.nrw.de/service/beratertool/bildungsscheck
Empfänger können verschiedene Personen sein, die den Kriterien der aktuellen EU Förderperiode entsprechen.
- Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Die Beratungsstelle informiert und berät den Interessenten/die Interessentin (ggfls. auch direkt den Arbeitgeber, falls dieser die Kosten trägt) über geeignete Angebote und händigt ihm/ihr denBildungsscheck aus. Der Bildungsscheck wird dann bei einem anerkannten Bildungsträger eingelöst, z. B. bei inlingua Gütersloh, Bielefeld, Herford und Detmold.
- Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die beruflicheTätigkeit vermitteln, wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
- Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, Kurse, dieausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- undSachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrererlaubnissen dienen, oder Kurse, die der reinen Erholung dienen. Gesetzliche Förderungsansprüche, z. B. nach SGB III oder(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) schließen eine Förderung durch Bildungsschecks aus.
- Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
- Das Projekt ist befristet. Mehr Informationen erhalten Sie über die Info-Hotline: Call NRW 0180 3100118
und über das Internet: www.bildungsscheck.nrw.de





